Eine Inhaberschuldverschreibung ist eine Schuldverschreibung eines Emittenten auf den Inhaber. Siehe hierzu deutsches BGB § 793 und
folgende. Des weiteren gilt BGB § 607 ff und folgende. Begrifflich handelt es sich in aller Regel um eine Anleihe mit festem Zins und einer Rückzahlungsfrist, also Anleihen mit Zinscoupon (Coupon ist nicht
zwingend) und festem Nominalzins. Der Inhaber der Schuldverschreibung steht mit den Gläubigern des Emittenten gleichrangig,
also nicht nachrangig wie es z.B bei einem Genußschein oftmals der Fall ist. Er hat somit im Ernstfall einen Befriedigungsanspruch aus der Masse des Schuldners. Sollte der -Ernstfall- nicht eintreten so
erhält der Zeichner der Inhaberschuldverschreibung den vereinbarten Nominalzins sowie ggf. vereinbarte Sonderzinsen, Dividenden oder Boni die meistens an den Geschäftsverlauf des Emittenten gebunden sind.Entscheidend zur Risikobeurteilung ist die Bonität des Emittenten, also des Schuldners. Der Investor hat bei höchster Bonität des Schuldners wie z.B bei sogenannten mündelsicheren Anleihen
oder Schuldverschreibungen des Staates (aber auch hier welchen Staates) hohe Sicherheit hinsichtlich der garantierten Rückzahlung inclusive Zinsen aber im Gegenzug nur recht magere Zinserträge, die nach
Abzug der Inflationsrate manchmal bei Null liegen oder gar darunter. Diese Anleihen haben dann Rankings der internationalen Kreditbewertungsagenturen von AAA bis AA-. Schuldnerländer wie z.B Rumänien,
Brasilien, Türkei erhalten so z.B. im Moment (Oktober 2003) nur BBB- oder BB- also -Mittlere Qualität bis spekulativ- (siehe Ranking von Standard & Poor`s). Dafür zahlen diese Länder auch weitaus
höhere Zinsen als derzeit die AAA - Kandidaten. Nimmt der Anleger ein höheres Risiko in Kauf um eine entsprechend attraktive Rendite zu erzielen, so muss er genauestens abwägen zwischen
Risikobereitschaft und Profitstreben. Außerdem muss entschieden werden ob eine Unternehmensanleihe oder eine Staatsanleihe gezeichnet werden soll. Auch hier gilt natürlich ein Bonitätsunterschied zwischen
z.B einer Anleihe der Siemens AG und einer Anleihe eines jungen, unbekannten Unternehmens. Trotzdem können natürlich auch kleinere oder mittlere Unternehmen äußerst interessante Renditen
erzielen und pünktlich Tilgung und Zins bedienen. Größe alleine schützt nicht vor Kursverlusten wie das jüngste Beispiel an den Aktien-Börsen gezeigt hat. Verluste der dreißig größten Konzerne in Deutschland
erreichten zwischen Höchst- und Tiefstkurs bis zu 80 %. Der gesamte Index (also keine Einzelaktie) des sogenannten Neuen Marktes verlor von der Spitze glatte 90% ! Der Anleger muß sich also
bewußt sein was er tut, wenn er die Anleihe eines Staates oder Unternehmens zeichnet und für sich abwägen zwischen Risikobereitschaft einerseits und Zinsertrag andererseits. Es ist also prinzipiell
empfehlenswert:
Die eigene Situation hinsichtlich Risikobereitschaft und Ertrag zu prüfen.
Sich ausreichend zu informieren über den Emittenten und dessen Geschäftsplan.
Die genauen Konditionen der Anleihe zu verstehen (Zinskupon, Nullkupon, fester Nominalzins, veränderlicher Nominalzins, gesamtfällige Anleihe, Annuitäten-Anleihe,
Auslosungsanleihe).
Sich ggf. über Fachliteratur das entsprechende Grundwissen anzueignen (siehe Buchempfehlungen zum Stichwort Anleihe, Bond, Schuldverschreibung, Genussschein).
Im Bedarfsfall Dritte heranzuziehen aus den Bereichen beratende Berufe also Steuerberater, Anwälte, Finanzberater (Hierbei sollte aber auch die Interessenlage des Dritten
berücksichtigt werden).
Aber nicht unbedingt Mitbewerber der Emittenten oder Finanzdienstleister zu befragen. Banken sind z.B nicht immer gute, unparteiische Berater, da zu viele Eigeninteressen vorliegen.
Zu prüfen wo der Gerichtsstand des Emittenten ist, um im Ernstfall Rechtssicherheit zu haben oder zumindest die grundlegenden Rechtsschritte einleiten zu können.
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